KS-Sichtmauerwerk: Raum für Gestaltung

Unter dem Begriff Sichtmauerwerk kann sehr Unterschiedliches verstanden werden. Einheitliche Kriterien für das optische Erscheinungsbild von Sichtmauerwerk gibt es nicht. Um Missverständnissen zwischen Planern, Bauunternehmern und Bauherren vorzubeugen, sollte daher die erwartete Leistung – das Sichtmauerwerk – möglichst vollständig und eindeutig in der Leistungsbeschreibung erläutert werden.

Die konstruktive Ausführung von Mauerwerk ist in Normen, Richtlinien und Merkblättern eindeutig beschrieben. Für die gestalterische Erscheinungsform von Mauerwerks-Sichtflächen gibt es jedoch keine verbindlichen Regeln. Sicht- und Verblendmauerwerk wird nach der Mauerwerksnorm DIN 1053-1 sowie nach DIN 18330:VOB-C ausgeschrieben und abgerechnet.

Oberflächenbehandlung von Sichtmauerwerk

Sicht- und Verblendmauerwerk kann, wenn es frei von Ausblühungen, Fehlstellen und Rissen ist, gegen Feuchtigkeitsaufnahme und Verschmutzen durch ein farbloses Imprägnieren oder einen deckenden Anstrich mit sehr guter Wasserdampfdurchlässigkeit geschützt werden. Letzterer beeinflusst auch das Aussehen des fertigen Mauerwerks.
 

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